Stand: Juni 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen, Beratungen, Workshops, Trainings, Coachings und sonstigen Dienstleistungen der Philoris Management GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB).
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
1.3 Diese AGB gelten auch für Folgeaufträge und laufende Geschäftsbeziehungen.
2. Leistungsumfang
2.1 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Beratungs- oder Dienstleistung.
2.2 Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:
- Unternehmensberatung
- Resilienzmanagement
- Krisenvorsorge und Business Continuity
- Strategieentwicklung
- Organisationsentwicklung
- Change-Management
- Restrukturierung
- KI- und Digitalisierungsberatung
- Prozessoptimierung
- Führungskräfteentwicklung
- Workshops und Seminare
2.3 Beratungsleistungen stellen keine Garantie für wirtschaftliche, organisatorische oder finanzielle Erfolge dar.
2.4 Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
3.2 Der Auftraggeber sorgt für die erforderliche Mitwirkung seiner Mitarbeiter und Ansprechpartner.
3.3 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
4. Angebot und Vertragsabschluss
4.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
4.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Angebotsannahme oder Auftragserteilung zustande.
4.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
5. Honorar
5.1 Die Vergütung erfolgt gemäß Angebot oder individueller Vereinbarung.
5.2 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig.
5.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Teilrechnungen zu verlangen.
5.5 Reisezeiten gelten als Arbeitszeit und können gesondert verrechnet werden.
6. Reisekosten und Nebenkosten
Zusätzlich zum Honorar werden verrechnet:
- Kilometergeld nach amtlichem Satz
- Bahn- und Flugkosten
- Hotelkosten
- Parkgebühren
- Mautgebühren
- sonstige projektbezogene Auslagen
7. Verzug
7.1 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.
7.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.
7.3 Bei Zahlungsverzug können laufende Leistungen bis zur vollständigen Zahlung ausgesetzt werden.
8. Vertraulichkeit
8.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur streng vertraulichen Behandlung sämtlicher Informationen.
8.2 Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages zeitlich unbegrenzt fort.
8.3 Mitarbeiter und Subunternehmer werden entsprechend verpflichtet.
9. Datenschutz
9.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und Datenschutzgesetz.
9.2 Der Auftraggeber bestätigt, dass er zur Weitergabe personenbezogener Daten berechtigt ist.
9.3 Soweit erforderlich, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
10. Geistiges Eigentum
10.1 Sämtliche Unterlagen, Konzepte, Strategien, Präsentationen, Analysen, Berichte, Schulungsunterlagen, Modelle und Methoden bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
10.2 Eine Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.
10.3 Die Nutzung ist ausschließlich für den vereinbarten Zweck zulässig.
10.4 Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung oder kommerzielle Weiterverwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
11. KI- und Digitalisierungsberatung
11.1 Empfehlungen zu KI-Systemen, Softwarelösungen, Automatisierungen oder digitalen Transformationsprojekten erfolgen nach bestem Wissen.
11.2 Die Entscheidung über Auswahl, Einführung und Nutzung technischer Systeme liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
11.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für:
- Softwarefehler
- KI-generierte Inhalte
- Systemausfälle
- Cyberangriffe
- Datenschutzverstöße Dritter
- Fehlentscheidungen aufgrund technischer Systeme
12. Resilienz- und Krisenvorsorgeberatung
12.1 Beratungen im Bereich Resilienz, Business Continuity, Blackout-Vorsorge, Krisenmanagement und Notfallplanung dienen der Verbesserung der organisatorischen Vorbereitung.
12.2 Eine Garantie für die Vermeidung von Schäden oder Krisenfolgen kann nicht übernommen werden.
12.3 Die Umsetzung empfohlener Maßnahmen liegt ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers.
13. Workshops, Seminare und Trainings
13.1 Termine können bei höherer Gewalt oder Krankheit verschoben werden.
13.2 Bereits angefallene Reisekosten bleiben verrechenbar.
13.3 Stornierungen durch den Auftraggeber:
- bis 25 Tage vor Termin: kostenfrei
- 25–15 Tage vor Termin: 50 %
- 15–10 Tage vor Termin: 75 %
- weniger als 10 Tage vor Termin: 100 %
des vereinbarten Honorars.
14. Einsatz von Subunternehmern
Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer oder Kooperationspartner einzusetzen.
15. Höhere Gewalt
15.1 Ereignisse höherer Gewalt befreien beide Vertragsparteien für die Dauer der Störung von ihren Verpflichtungen.
15.2 Dies gilt insbesondere bei:
- Naturkatastrophen
- Pandemien
- Stromausfällen
- Cyberangriffen
- Krieg
- Streik
- behördlichen Maßnahmen
16. Haftung
16.1 Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
16.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
16.3 Die Haftung ist der Höhe nach auf das jeweilige Auftragsvolumen begrenzt. Solche Haftungsbeschränkungen sind in Unternehmensberater-AGB üblich.
16.4 Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Produktionsausfällen, Datenverlusten und mittelbaren Schäden ist ausgeschlossen.
16.5 Schadenersatzansprüche verjähren spätestens sechs Monate nach Kenntnis von Schaden und Schädiger.
17. Vertragsdauer und Kündigung
17.1 Verträge enden mit vollständiger Leistungserbringung.
17.2 Laufende Beratungsverträge oder Setting Verträge können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
17.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
18. Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach vorheriger Zustimmung als Referenz zu nennen.
19. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
20. Gerichtsstand und anwendbares Recht
20.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
20.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Tirol.
20.3 Erfüllungsort ist der Sitz der Philoris Management GmbH.